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   BGH, 11.05.2010 - IX ZB 87/08   

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https://dejure.org/2010,12706
BGH, 11.05.2010 - IX ZB 87/08 (https://dejure.org/2010,12706)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2010 - IX ZB 87/08 (https://dejure.org/2010,12706)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - IX ZB 87/08 (https://dejure.org/2010,12706)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage einer Zumutbarkeit gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) einer Aufgabe einer Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst zugunsten einer Vollzeittätigkeit bei einem privaten Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage einer Zumutbarkeit gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung ( InsO ) einer Aufgabe einer Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst zugunsten einer Vollzeittätigkeit bei einem privaten Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, angem. Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06

    Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - IX ZB 87/08
    Auch der Schuldner, der eine nicht auskömmliche selbständige Tätigkeit ausübt, ist gehalten, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 f Rn. 5; Beschl. v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5).

    Nichts anderes gilt für den Schuldner, der anstelle einer angemessenen Vollzeittätigkeit lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt (BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 aaO).

    Die weitere Annahme des Beschwerdegerichts, dass der Schuldner sich für den Zeitraum April 2005 bis April 2008 nicht nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht habe, um den Verschuldensvorwurf des § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu entkräften, steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009, aaO; v. 14. Januar 2010, aaO).

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - IX ZB 87/08
    Auch der Schuldner, der eine nicht auskömmliche selbständige Tätigkeit ausübt, ist gehalten, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 f Rn. 5; Beschl. v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5).

    Die weitere Annahme des Beschwerdegerichts, dass der Schuldner sich für den Zeitraum April 2005 bis April 2008 nicht nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht habe, um den Verschuldensvorwurf des § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu entkräften, steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009, aaO; v. 14. Januar 2010, aaO).

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - IX ZB 87/08
    Eine Obliegenheitsverletzung kann dann nicht mehr durch nachträgliche Zahlungen geheilt werden, wenn ein Gläubiger bereits beantragt hat, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920, 921 Rn. 13).
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